Dienstgrade PDF Drucken E-Mail

Dienstgradabzeichen nach § 13 der Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein Westfalen.
Dienstgradabzeichen werden auf dem linken Unterarm des Dienstrocks und des Dienstmantels getragen. Sie können auch als Schulterstücke auf Diensthemden, Dienstpullovern oder –strickjacken getragen werden.

 

 

Abzeichen

Dienstgrad

Vorraussetzungen

Feuerwehrfrauanwärterin, Feuerwehrmannanwärter wer in die Feuerwehr eintritt
Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann wer aus der Jugendfeuerwehr übernommen wird oder die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 1 und 2 erfolgreich absolviert hat
Oberfeuerwehrfrau, Oberfeuerwehrmann wer mindestens 2 Jahre Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppmannausbildung Modul 3 und 4 erfolgreich absolviert hat
Hauptfeuerwehrfrau, Hauptfeuerwehrmann wer mindestens 5 Jahre Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und sich regelmäßig am aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr beteiligt hat
Unterbrandmeisterin, Unterbrandmeister wer mindestens Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann oder 1 Jahr Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann war und die Ausbildungsinhalte der Truppführerausbildung erfolgreich absolviert hat
Brandmeisterin, Brandmeister wer mindestens 2 Jahre Unterbrandmeisterin oder Unterbrandmeister war und am Gruppenführerlehrgang (F III) am Institut der Feuerwehr erfolgreich teilgenommen hat
Oberbrandmeisterin, Oberbrandmeister wer mindestens 2 Jahre Brandmeisterin oder Brandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat
Hauptbrandmeisterin, Hauptbrandmeister wer mindestens 5 Jahre Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und sich regelmäßig am aktiven Dienst und an Fortbildungsveranstaltungen beteiligt hat
Brandinspektorin, Brandinspektor wer mindestens Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister war und den Zugführerlehrgang (F IV) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat
Brandoberinspektorin, Brandoberinspektor wer mindestens Brandinspektorin oder Brandinspektor war und den Lehrgang Führer von Verbänden (F/B V) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat
Gemeinde- oder Stadtbrandinspektorin, Gemeinde- oder Stadtbrandinspektor wer mindestens Brandoberinspektorin oder Brandoberinspektor war und den Lehrgang Leitung einer Feuerwehr (F VI) am Institut der Feuerwehr erfolgreich absolviert hat

Funktionsabzeichen

Funktionsabzeichen nach § 18 der Laufbahnverordnung des Landes Nordrhein Westfalen.

stellvertretende Gruppenführerin oder stellvertretender Gruppenführer
Gruppenführerin oder Gruppenführer
stellvertretende Zugführerin oder stellvertretender Zugführer
Zugführerin oder Zugführer
stellvertretende Leiterin oder stellvertretender Leiter der Feuerwehr
Leiterin oder Leiter der Feuerwehr
stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister
stellvertretende Bezirksbrandmeisterin oder stellvertretender Bezirksbrandmeister
Bezirksbrandmeisterin oder Bezirksbrandmeister
stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Jugendfeuerwehrwart und Jugendfeuerwehrwartin und Jugendfeuerwehrwart
stellvertretende Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt und Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwartin oder Gemeinde- oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisangehörigen Gemeinde oder Stadt
stellvertretende Stadtjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt und Stadtjugendfeuerwehrwartin oder Stadtjugendfeuerwehrwart einer kreisfreien Stadt oder stellvertretende Kreisjugendfeuerwehrwartin oder stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwart und Kreisjugendfeuerwehrwartin oder Kreisjugendfeuerwehrwart

 

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